Donnerstag, 4. Dezember 2003
DMP-Da lachen ja die Hühner
Unsere Praxis arbeitet seit ein paar Monaten im Desease-Managment-Programm (Diabetes mellitus Typ II) einer Großen Deutschen Krankenkasse mit.
Eine unserer Patientinnen , seit mehreren Jahren Typ II-Diabetikerin, wurde von uns ins DMP aufgenommen.
Die Patientin ist ausgesprochen diszipliniert und nimmt ihre Zuckerkrankheit sehr ernst, was ja bei Diabetikern nicht immer die Regel ist. Vor Kurzem hatte sie es dann erstmals geschafft, allein über eine entsprechende Lebensführung, mit strengen Diät und viel körperlicher Betätigung ohne jegliches Medikament einen normalen Nüchternblutzucker und einen entsprechend guten HBA1-Wert zu erreichen.
Wir beglückwünschten die Patientin zu ihren tollen Werten und freuten uns mit ihr über ihren Erfolg.
Doch nun kommt's : Die Patientin flog aus dem DMP raus !
"Bitte Grenzwerte einhalten !" stand auf dem kleinen gelben Klebezettel, der auf dem zurückgeschickten Erhebungsbogen prangte. Ein schönes Beispiel für Sachkompetenz, Qualitätssicherung und Patientenschutz, wie ich finde.
Was wir aber unserer Patientin nun raten sollen, wissen wir noch nicht. Soll sie ein paar Tage vor der nächsten Blutentnahme täglich ein paar Stücke Sahnetorte genüsslich verzehren ? Deutschlands Medizin jedenfalls scheint auf dem richtigen Weg, soviel steht fest.

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Ärztliche Fortbildungspflicht I
Nun ist es Gesetz. Die niedergelassenen Ärzte werden ab Mitte 2004 zur zertifizierten Fortbildung verpflichtet. Die Fortbildungsverpflichtung an sich besteht zwar berufsrechtlich schon seit eh und je, aber über Organisation und Umfang dieser Fortbildung konnte der Arzt bisher selbst bestimmen und entscheiden.
Nun aber muß er sich durch Sammeln von Fortbildungspunkten ein Zertifikat erarbeiten, das er nach fünf Jahren seiner Kassenärztlichen Vereinigung vorlegen muß. Tut er das nicht, dann wird ihm das Honorar sukkzessive gekürzt. Im Extremfall verliert er seine Zulassung als Kassenarzt.
250 Fortbildungspunkte muß er innerhalb von fünf Jahren sammeln, wobei jede Fortbildungsstunde mit einem Punkt bewertet wird. Es sind also insgesamt 250 Fortbildungsstunden abzuleisten. In Frage kommen hierbei allerdings nur solche Fortbildungen, die von der entsprechenden Ärztekammer offiziell anerkannt werden.
Da im Gesetz ganz ausdrücklich steht, daß die Fortbildungsveranstaltungen keinen wirtschaftlichen Bezug haben dürfen, fällt das bislang z.B. von den Pharma-Firmen gewährleistete Sponsoring weitestgehend flach. Fortbildungsveranstaltungen , die neben der fachlichen Seite auch einen gewissen Freizeitwert besaßen (abendliches Essen oder bezahlte Hotelaufenthalte) gehören daher nun weitestgehend der Vergangenheit an. Zwar soll und kann auf ein gewisses Sponsoring nicht vollständig verzichtet werden, da das gesamte Fortbildungssystem sonst vollständig in sich zusammenbrechen würde, aber welcher Sponsor betreibt sein Sponsoring ohne wirtschaftlichen Interessen geltend zu machen ?
Es tauchen viele Fragen und Widersprüche auf. Doch dazu weiter Oben.

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